Grundschutz mit einheitlichen Basisleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten weitgehend gleiche Grundleistungen, da das medizinisch Notwendige gesetzlich festgelegt ist. Bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen für ambulante oder stationäre Behandlungen übernehmen alle Kassen die wichtigsten Gesundheitskosten. Allerdings sind besonders teure oder schonendere Behandlungsmethoden oft den Privatversicherten vorbehalten.
Zusätzliche Leistungen je nach Krankenkasse
Die Unterschiede zwischen den Krankenkassen liegen vor allem in den zusätzlichen Leistungen. Je nach Anbieter werden neben der medizinischen Grundversorgung auch alternative Heilmethoden wie Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen bezuschusst.
Zudem bieten viele Krankenkassen spezielle Wahltarife an. Dazu gehören beispielsweise Hausarzttarife, bei denen keine Praxisgebühr anfällt, oder Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn innerhalb eines Jahres keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen werden. Ein Vergleich der Kassen kann sich also lohnen, um die bestmögliche Versorgung zu erhalten.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten grundsätzlich einen einheitlichen Mindestschutz, da der Leistungsumfang im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Medizinisch notwendige Behandlungen werden von allen Kassen übernommen, abgesehen von Rezeptgebühren und bestimmten Zuzahlungen für ambulante oder stationäre Therapien.